Kreistagsfraktion in Luhe

Veröffentlicht am 20.06.2016 in Kreistagsfraktion

Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Neustadt a.d. Waldnaab Gerd Werner

Landkreissiedlungswerk Neustadt a.d. Waldnaab eG und Einführung der Bioabfalltonne auf der Tagesordnung

Der Neustädter Altbürgermeister Gerd Werner sowie Sachgebietsleiter Hermann Ach waren bei der Sitzung der Kreistagsfraktion in Luhe zu Gast. Werner berichtete über die momentanen Entwicklungen der Lankreissiedlungswerk Neustadt a.d. Waldnaab eG, während Ach den aktuellen Stand zum Thema Bioabfalltonne schilderte.

Landkreissiedlungswerk Neustadt a.d. Waldnaab eG

Gerd Werner hielt in seinen Ausführungen über das Landkreissiedlungswerk Neustadt/WN fest, dass hier in den letzten Jahren große Veränderungen zu verzeichnen waren. Das Landkreissiedlungswerk ist aus einer Genossenschaft organisiert und hat die Aufgabe, den Mitgliedern sozial verträgliche Wohnungen zur Verfügung zu stellen. Deshalb ist ein durchschnittlicher Mietpreis von 3,90 Euro/qm im Siedlungswerk gegeben. Die Organe stellen Vorstand, Aufsichtsrat und Mitgliederversammlung dar. Es gibt eine Altersgrenze, die bei 75 Jahren liegt. Der Aufsichtsrat besteht derzeit aus 11 Personen mit einer turnusgemäßen Wahl, da alle Jahre 1/3 der Mitglieder ausscheidet, aber eine Wiederwahl möglich ist.

War das Aufgabenfeld früher auf dem Gebiet Neubau von Wohnungen zu sehen, liegt es jetzt vorrangig bei Sanierungsarbeiten dieser vielen Altbauten aus den 50er und 60er Jahren. Zusätzlich verwaltet das Landkreissiedlungswerk auch andere Wohnungsbaugenossenschaften mit, wie z. B. St. Martin Neustadt/WN oder auch die Wohnungsbaugesellschaft Windischeschenbach. 648 Wohnungen gehören dem Landkreissiedlungswerk und 480 Wohnungen werden mit verwaltet. Insgesamt stehen 1.128 Wohnungen im Bestand.

Mit einem Leerstand von durchschnittlich 6,9 % hat auch das Landkreissiedlungswerk eine stetige Aufgabe. In Altenstadt wurden 17 Wohnungen barrierefrei und rollstuhlgerecht neu gebaut und ausgestattet. Derzeit sind 10 weitere barrierefreie und 3 rollstuhlgerechte Wohnungen in Planung – eine Investition von rund 2 Mio. Euro. Durch die Finanzierungen der Landesbodenkreditanstalt sowie Kredite der KfW liegt der Eigenanteil bei derartigen Investitionen bei gerade einmal 15 %. Mit 50,8 % Eigenkapital ist die Vermögenslage des Landkreissiedlungswerks geordnet, was auch in den Prüfungsberichten jeweils zum Ausdruck kommt. Gerd Werner hält fest, dass er nun seit 1998 in der Verantwortung mit für das Landkreissiedlungswerk Neustadt/WN steht.

In der anschließenden Fragerunde und Diskussion hat wurde das Thema Flüchtlingsproblematik angesprochen. Trotz vorhandener Leerstände gibt es fast keine Wohnungen für diesen Personenkreis. Bzgl. künftiger Planungen von Wohnungsbauten hielt Gerd Werner fest, dass das Landkreissiedlungswerk in der Vergangenheit Wohnungsbauten auf eigenen Grundstücken vorgenommen hat. Wenn kommunale Grundstücke hier vorhanden und beplanbar wären, ist das Landkreissiedlungswerk gern zu Gesprächen mit den Kommunen bereit. Weiter wird das Landkreissiedlungswerk auf Sanierungen und Modernisierungen setzen. Allerdings ist hier ein Problem der Barrierefreiheit für ältere Gebäude. Weiter hielt Werner fest, dass inzwischen auch Baufirmen sehr preiswert Wohnungsbau umsetzen. Es ist auch immer schwieriger, überhaupt passende Mieter für die Objekte zu finden.

MdB Uli Grötsch und Bürgermeister Rainer Gäbl nahmen Bezug auf das derzeitige Förder-programm der Bundesregierung. Die Residenzpflicht der Flüchtlinge wird derzeit beraten, so die Feststellungen von MdB Grötsch. Der endgültige Gesetzentwurf ist aber noch nicht klar.

 

Abfallrecht – Einführung einer Bioabfalltonne

Sachgebietsleiter, Bürgermeister Hermann Ach, gab einen Bericht zum Sachstand der Vorbereitungen zur Einführung einer Bioabfalltonne im Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab. Hierzu nahm Ach Bezug auf die Beratungen des Umweltausschusses vom 09. Juni 2016. Die Einführung der Biotonne kann weder technisch noch aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt werden. Bisherige Erkenntnisse in Bezug auf biologische Abfallstoffe können nur aus der Restmüllsortierungsanalyse des Jahres 2013 genommen werden. Die Bürger werden sich hier sicher umstellen müssen und eine gewisse Fehlwurfquote ist ebenso anzunehmen. Das Holsystem wurde bereits festgelegt. Ebenso, dass es auch weiterhin eine Fortführung der Eigenkompostierung geben soll. In einem gemeinsamen Gutachten der Landkreise Neustadt/WN, Tirschenreuth und der Stadt Weiden sollen ökologische und ökonomische Ziele der Bioabfallsammlung und dessen Verwertung erarbeitet werden. Eine wirtschaftliche Betrachtung muss jedoch mit einfließen. Die Regierung der Oberpfalz drängt auf die Umsetzung und Einführung der Biotonne und hat schon schriftlich mitgeteilt, dass ein weiterer Aufschub über den 01. September 2016 hinaus nicht mehr darstell- und hinnehmbar ist. Deshalb muss auch in der Kreisausschusssitzung am 14. Juni 2016 der Beschluss über eine Ausschreibung für die Einsammlung von biologischen Abfällen erfolgen. Ach erläuterte den Vertragsinhalt und die Laufzeit von 3 Jahren sowie den entsprechenden Tonnenankauf durch die Grundstückseigentümer.

Auf Nachfrage von Rainer Gäbl hielt Ach fest, dass die Grüngutsammlungen nicht wegfallen, da auch noch Strauchschnittgut und andere Holzabfälle eingesammelt werden müssen. Es wird von einer langsamen Umsetzung gesprochen, wobei sich viel Aufklärungsarbeit für den Bürger als notwendig erweisen wird. Auf die Frage, wo die Gebühren hingehen, hält der Sachgebietsleiter des Abfallrechts fest, dass eine Gebührenerhöhung von 20 – 40 % ebenso möglich sein kann, wie auch eine Berechnung für eine kostenneutrale Einführung auf Grund anderer Einsparungen. Die Geruchsbelästigung und andere Aspekte für derartige Sammlungen von Abfällen wurden ebenfalls diskutiert. Die in Auftrag gegebene Machbarkeitsstudie wird mit Interesse erwartet.